Jeder Pilot muss sich in regelmäßigen Abständen einer Tauglichkeitsuntersuchung bei einem dafür zugelassenen Fliegerarzt unterziehen. Ich führe Erstuntersuchungen sowie Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen für Privatpiloten durch.
Für Berufspiloten biete ich Verlängerungs- bzw. Erneuerungsuntersuchungen an.
Seit Apri 2013 gelten in Deutschland die Regelungen nach EASA-FCL Part MED.
Zur Untersuchung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses (Medicals)
Klasse 1:
Bis zum 59 Lebensjahr - 1 Jahr
Ab dem 60 Lebensjahr - 6 Monate
Ab dem 40 Lebensjahr auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Luftverkehr mit Personenbeförderung - 6 Monate
Klasse 2:
Bis zum 39 Lebensjahr - 5 Jahre
Vom 40 bis zum 49 Lebensjahr - 2 Jahre
Ab dem 50 Lebensjahr - 1 Jahr
LAPL
Bis zum 39 Lebensjahr - 5 Jahre
Ab dem 40 Lebensjahr - 2 Jahre
Die entsprechenden Formulare des Luftfahrtbundesamtes können Sie hier laden...